Humanitäres Völkerrecht – ÖJRK

Humanitäres Völkerrecht (HVR) – auch in Kriegssituationen gibt es Regeln. Was heißt das?
Es dürfen Zivilpersonen nicht angegriffen werden. Die Auswirkung der eigenen Kriegsführung auf Zivilpersonen muss soweit wie möglich begrenzt werden. Gefangene sind menschlich zu behandeln und somit dürfen Menschen auch nicht gefoltert werden. Das HVR schützt Personen, die sich nicht oder nicht mehr am Kriegsgeschehen beteiligen. Dazu gehören beispielsweise Zivilpersonen, Sanitätspersonal, Mitarbeitende von Hilfsorganisationen, Verwundete, Kranke und Schiffbrüchige bewaffneter Truppen, Kriegsgefangene und andere Gefangene. Außerdem beschränkt das HVR die Methoden und auch die Mittel der Kriegsführung, zum Beispiel den Einsatz bestimmter Waffen.
Über dieses „Recht der bewaffneten Konflikte“ gab es auch in diesem Lehrgang wieder in jeder dritten Klasse einen halbtägigen Workshop dazu.
Die von Günter Stummer (ÖJRK), wie immer top aktuell gestalteten Infoveranstaltungen, wurden natürlich gerade in der heutigen Zeit, mit den vielen Auseinandersetzungen auf der ganzen Welt, von unseren SchülerInnen sehr gut angenommen.